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Dein Videoturm – 24/7 mobile Videoüberwachung
FAQ

Häufige Fragen – ehrliche Antworten.

Du brauchst eine Antwort, die hier nicht steht? Schreib oder ruf uns an – wir helfen direkt.

Sollte ich einen Videoturm mieten oder kaufen?+

Für temporäre Einsätze – etwa Baustellen, Events oder Projektgeschäft – ist die Miete die bessere Wahl: keine Investition, voller Service inklusive, jederzeit kündbar. Wer dauerhaft Standorte sichert oder mehrere Liegenschaften betreut, fährt mit dem Kauf langfristig günstiger und erhält volle Kontrolle über Standort, Konfiguration und Wartungszyklen.

Kann ich meine eigene Leitstelle anbinden?+

Ja. Standardmäßig schalten wir auf unsere eigene Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) auf – wir sind selbst nicht VdS-zertifiziert. Auf Wunsch koppeln wir den Turm mit deiner bestehenden Leitstelle, internen Sicherheitszentrale oder einem Werkschutz – inklusive Schnittstellen für gängige Protokolle.

Kann ich die Kamerabilder auf Handy oder Laptop sehen?+

Ja. Neben der Aufschaltung auf die Leitstelle stellen wir dir einen sicheren Zugang zu deinen Livebildern und Aufzeichnungen bereit – abrufbar per Smartphone, Tablet oder Laptop. Benutzerrollen und Rechte legen wir gemeinsam mit dir fest, sodass nur berechtigte Personen zugreifen.

Ist die Videoüberwachung DSGVO-konform?+

Ja. Wir liefern jeden Turm mit korrekter Hinweisbeschilderung, dokumentierter Speicherfrist und – falls öffentliche Bereiche im Sichtfeld liegen – Perimeter-Verpixelung dieser Bereiche. Die Aufzeichnungen werden verschlüsselt gespeichert; Zugriff erhalten ausschließlich autorisierte Personen. Auftragsverarbeitungsverträge stellen wir auf Wunsch zur Verfügung.

Wie lange dauert der Aufbau?+

Die reine Aufstellung dauert in der Regel weniger als 60 Minuten. Inklusive Ausrichtung der Kameras, Test der LTE-Verbindung und Aufschaltung auf die Leitstelle bist du meist innerhalb von ein bis zwei Stunden vollständig einsatzbereit.

Welche Optionen zur Stromversorgung gibt es?+

Klassisch über 230 V Netzanschluss, vollständig autark über Solarmodul + Speicher, hybrid. Jedes Modell hat einen Backup-Akku mit 24–48 Stunden Reserve, damit auch ein Stromausfall die Überwachung nicht stoppt.

Wie schnell ist die Reaktion bei Alarm?+

Unsere Türme sind auf eine Notruf- und Serviceleitstelle aufgeschaltet. Verifizierte Vorfälle führen typischerweise in unter zwei Minuten zur Polizeialarmierung – rund 75 % schneller als klassische Alarmanlagen ohne Videoverifikation.

Was kostet ein Videoturm im Vergleich zu Sicherheitspersonal?+

Beispielrechnung: Ein Videoturm kostet ab 0,59 €/Stunde, 14,14 €/Tag, 99 €/Woche oder 438,43 €/Monat. Ein klassischer Sicherheitsmitarbeiter im 24-Stunden-Betrieb verursacht im Vergleich rund 35 €/Stunde, 840 €/Tag, 5.880 €/Woche oder 26.040 €/Monat – ohne Ausfallrisiko bei Krankheit oder Urlaub.

Wie wetterfest und standsicher ist der Turm?+

Unsere Türme sind ganzjährig wetterfest, gegen Eis und Schnee geschützt und standsicher bis 85 km/h Wind. Die Statik ist geprüft, das Fundamentkonzept (z. B. Betonblöcke) wird auf Wunsch dokumentiert übergeben.

Wie schnell ist ein Videoturm in Bielefeld, Gütersloh oder Paderborn vor Ort?+

Innerhalb von Ostwestfalen-Lippe liefern wir in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach Auftragsbestätigung. Bielefeld, Gütersloh, Herford, Paderborn, Detmold, Minden, Bad Oeynhausen, Lemgo und Höxter erreichen unsere Fahrzeuge meist innerhalb eines halben Tages. Auch kurzfristige Sofort-Einsätze sind möglich – ruf uns an, wir prüfen den nächsten freien Slot.

Wie funktioniert die KI-Personenerkennung – und vermeidet sie Fehlalarme?+

Unsere Türme nutzen videobasierte KI-Analyse, die zwischen Personen, Fahrzeugen und irrelevanten Bewegungen (Tieren, Regen, Schattenwurf) unterscheidet. Nur verifizierte Ereignisse lösen einen Alarm aus. Das senkt Fehlalarmquoten drastisch und sorgt dafür, dass die Leitstelle nur bei realen Vorfällen reagiert.

Was ist die VdS-Publikation 2021 – und warum ist sie für Baustellen relevant?+

Wichtig vorab: Wir selbst sind nicht VdS-zertifiziert. Die VdS-Publikation 2021 „Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept“ ist aber ein anerkannter Praxis-Leitfaden der deutschen Versicherer zur Schadenverhütung auf Baustellen. Sie beschreibt sinnvolle Kombinationen aus mechanischer Sicherung, Beleuchtung, organisatorischen Maßnahmen, Bewachung und technischer Überwachung. Viele Sachversicherer orientieren sich an diesen Empfehlungen, wenn sie Sicherungsauflagen für werthaltige Baustellen formulieren. Ein mobiler Videoturm deckt den Baustein „technische Überwachung mit Verifikation und Interventionsfähigkeit“ ab und lässt sich gut mit Zaun, Beleuchtung und mechanischer Sicherung kombinieren.

Hilft ein Videoturm im Schadensfall gegenüber der Versicherung?+

Im Schadensfall sind drei Punkte regelmäßig wichtig: dokumentierte Sicherungsmaßnahmen vor dem Schaden, ein nachvollziehbarer Tathergang und beweisfähiges Material. Ein Videoturm liefert genau das: er ist dokumentiert (Standort, Sichtfelder, Aufschaltung), hält Vorfälle in HD-Aufzeichnung fest und löst über die Notruf- und Serviceleitstelle eine verifizierte Alarmkette aus. Das ersetzt keine Versicherungsbedingungen, kann die Regulierung aber praktisch beschleunigen, weil Versicherer und Polizei verwertbares Material erhalten. Ob und wie deine konkrete Police Sicherungsmaßnahmen honoriert, klärst du bitte direkt mit deinem Versicherer – wir sind in Sicherheitstechnik tätig, nicht in der Rechts- oder Versicherungsberatung.

Was sind „Obliegenheiten“ – und was passiert, wenn ich sie verletze?+

Obliegenheiten sind im Versicherungsvertrag vereinbarte Verhaltens- und Sicherungspflichten – zum Beispiel die Einhaltung bestimmter Sicherungsklassen, Beleuchtung, Einfriedung oder Bewachung. Werden vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt, kann der Versicherer Leistungen kürzen oder im Einzelfall verweigern (Quotenregelung nach VVG). Welche Obliegenheiten konkret für dich gelten, steht in deiner Police bzw. den Sicherungsvereinbarungen. Eine schadenpräventive Videoüberwachung mit Aufschaltung und Dokumentation hilft, technische Sicherungspflichten nachweisbar zu erfüllen.

Wer haftet bei Diebstahl auf der Baustelle vor der Abnahme?+

Bis zur Abnahme trägt grundsätzlich der Auftragnehmer das Risiko für sein Werk – das ergibt sich u. a. aus § 644 BGB. Praktisch heißt das: gestohlenes Material oder beschädigtes Werk muss vor Abnahme häufig der ausführende Unternehmer ersetzen, sofern keine abweichende vertragliche Regelung greift. Eine dokumentierte technische Überwachung reduziert sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit (Abschreckung, Live-Ansprache) als auch die Folgekosten (Beweisführung). Für eine verbindliche Einschätzung deiner Vertrags- und Haftungssituation wende dich bitte an deinen Anwalt oder Versicherungsmakler.

Schützt ein Videoturm wirklich gegen Baustellendiebstahl?+

Ja – Studien und unsere eigenen Einsatzdaten zeigen: Sichtbare Türme mit aktiver Live-Ansprache und LED-Flutern wirken stark abschreckend. Im Ernstfall liefert die Aufzeichnung beweisfähiges Material in HD-Qualität, das Polizei und Versicherung verwerten können.

Brauche ich eine Genehmigung für die Aufstellung?+

Auf eigenem oder gepachtetem Gelände in der Regel nicht. Bei Aufstellung im öffentlichen Raum, in Schutzgebieten oder bei längerer Nutzung kann eine Anzeige bei der Kommune nötig sein. Wir beraten dich zu DSGVO, Beschilderung und ggf. Sondernutzung.

Wie lange muss ich mindestens mieten?+

Unsere Standard-Mietdauer beträgt 6 Monate. Kürzere Zeiträume – etwa für Events, Spitzenlasten oder Kurzbaustellen – stimmen wir gerne individuell mit dir ab. Sprich uns einfach an, wir finden eine passende Lösung.

Bereit für deinen Videoturm?

Persönliche Beratung, kostenloses Angebot, schnelle Aufstellung.